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   OLG Koblenz, 06.07.2000 - 13 UF 356/99   

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https://dejure.org/2000,23564
OLG Koblenz, 06.07.2000 - 13 UF 356/99 (https://dejure.org/2000,23564)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06.07.2000 - 13 UF 356/99 (https://dejure.org/2000,23564)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06. Juli 2000 - 13 UF 356/99 (https://dejure.org/2000,23564)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 297
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Koblenz, 20.09.2001 - 11 WF 544/01

    Inanspruchnahme der Pflegeeltern für Verfahrenskosten

    Dies ist ständige Rechtsprechung des Senats (siehe z.B. die Beschlüsse vom 24.11.1991 - 11 WF 1258/97 - und vom 20.11.2000 - 11 WF 617/00 -, OLG Koblenz, FamRZ 2001, 698, siehe auch Beschluss des 13. Zivilsenats vom 15.8.1997, Der Rechtspfleger 1998, 106 und OLG Koblenz, FamRZ 2001, 297).
  • OLG Köln, 24.10.2002 - 21 WF 110/02
    Diese werden nach der gesetzlichen Regelung der §§ 2 ff. KostO unabhängig von einer gerichtlichen Kostenentscheidung erhoben ( vgl. OLG Koblenz FamRZ 2001, 297 f. ).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 03.05.2000 - 13 WF 120/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,23758
OLG Koblenz, 03.05.2000 - 13 WF 120/00 (https://dejure.org/2000,23758)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03.05.2000 - 13 WF 120/00 (https://dejure.org/2000,23758)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 03. Mai 2000 - 13 WF 120/00 (https://dejure.org/2000,23758)
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Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 297
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Koblenz, 06.03.2003 - 9 WF 26/03

    Kostenentscheidung im gerichtlichen Sorgerechtsverfahren

    Nach überwiegender, auch vom erkennenden Senat vertretener Meinung bezog sich die vorgenannte Regelung nur auf die Verfahrensgebühren, während die Frage, wer - und gegebenenfalls in welchem Umfang - die gerichtlichen Auslagen (einschließlich entstandener Sachverständigenkosten) zu tragen hat, allein aus §§ 2, 5 KostO , 8 KostVerf beantwortet wurde (vgl. zuletzt z.B. OLG Koblenz - 13. Senat - MDR 2003, 155 und FamRZ 2001, 297 sowie - 11. Senat - MDR 2000, 1440 ; OLG Nürnberg, NJW-RR 2002, 77 ; OLG Köln FamRZ 2001, 112; OLG Hamm aaO.).
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